Stufenaufstieg: Erfahrungsstufen in TVöD & TV-L

Jede Entgeltgruppe hat bis zu 6 Stufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe – von Stufe 1 bis 6 in insgesamt 15 Jahren.

Die Laufzeiten (§ 16)

AufstiegWartezeit in der StufeErreicht nach insgesamt
Stufe 1 → 21 Jahr1 Jahren
Stufe 2 → 32 Jahre3 Jahren
Stufe 3 → 43 Jahre6 Jahren
Stufe 4 → 54 Jahre10 Jahren
Stufe 5 → 65 Jahre15 Jahren

Sonderfall E1: Es gibt nur die Stufen 2–5, der Aufstieg dauert jeweils 4 Jahre. In der S-Tabelle (SuE) gelten teils abweichende, längere Laufzeiten.

Was der Aufstieg in Euro bringt (Beispiel E9b, VKA)

3.779,84 €Stufe 1
4.039,01 €Stufe 2
4.203,56 €Stufe 3
4.690,55 €Stufe 4
4.979,11 €Stufe 5
5.313,37 €Stufe 6

Von Stufe 1 bis Stufe 6 sind das +1.533,53 € pro Monat – ganz ohne Beförderung. Details je Gruppe und Stufe: TVöD nach Entgeltgruppe bzw. TV-L.

Was die Stufenlaufzeit unterbricht

  • Unschädlich (zählen mit oder unterbrechen nicht): Urlaub, Krankheit bis 39 Wochen, Mutterschutz, Kurzarbeit.
  • Neutral (zählen nicht mit, unterbrechen aber nicht): Elternzeit bis 5 Jahre, unbezahlter Sonderurlaub bis 3 Jahre.
  • Schädlich: längere Unterbrechungen – die Stufenlaufzeit beginnt neu.

Häufige Fragen

Zählt Berufserfahrung bei der Einstellung?

Ja. Mit mindestens 1 Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2, mit mindestens 3 Jahren in der Regel in Stufe 3. Bei Bedarf zur Personalgewinnung kann der Arbeitgeber auch höhere Stufen oder Vorweggewährungen zusagen.

Kann der Stufenaufstieg schneller oder langsamer gehen?

Bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen kann die Stufenlaufzeit verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlichen Leistungen verlängert werden (§ 17). In der Praxis ist beides selten.

Was passiert mit meiner Stufe bei Höhergruppierung?

Sie werden der Stufe der höheren Entgeltgruppe zugeordnet, deren Entgelt mindestens Ihrem bisherigen entspricht (mindestens Stufe 2, Garantiebetrag). Die Stufenlaufzeit beginnt in der neuen Gruppe neu.

Rechtsgrundlage: §§ 16, 17 TVöD/TV-L. Die Zuordnung im Detail regeln Arbeitgeber-Richtlinien; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Personalstelle.

Weitere Ratgeber