Jede Entgeltgruppe hat bis zu 6 Stufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe – von Stufe 1 bis 6 in insgesamt 15 Jahren.
| Aufstieg | Wartezeit in der Stufe | Erreicht nach insgesamt |
|---|---|---|
| Stufe 1 → 2 | 1 Jahr | 1 Jahren |
| Stufe 2 → 3 | 2 Jahre | 3 Jahren |
| Stufe 3 → 4 | 3 Jahre | 6 Jahren |
| Stufe 4 → 5 | 4 Jahre | 10 Jahren |
| Stufe 5 → 6 | 5 Jahre | 15 Jahren |
Sonderfall E1: Es gibt nur die Stufen 2–5, der Aufstieg dauert jeweils 4 Jahre. In der S-Tabelle (SuE) gelten teils abweichende, längere Laufzeiten.
Von Stufe 1 bis Stufe 6 sind das +1.533,53 € pro Monat – ganz ohne Beförderung. Details je Gruppe und Stufe: TVöD nach Entgeltgruppe bzw. TV-L.
Ja. Mit mindestens 1 Jahr einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in Stufe 2, mit mindestens 3 Jahren in der Regel in Stufe 3. Bei Bedarf zur Personalgewinnung kann der Arbeitgeber auch höhere Stufen oder Vorweggewährungen zusagen.
Bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen kann die Stufenlaufzeit verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlichen Leistungen verlängert werden (§ 17). In der Praxis ist beides selten.
Sie werden der Stufe der höheren Entgeltgruppe zugeordnet, deren Entgelt mindestens Ihrem bisherigen entspricht (mindestens Stufe 2, Garantiebetrag). Die Stufenlaufzeit beginnt in der neuen Gruppe neu.