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Tabellenstand 01.05.2026

TVöD-Rechner 2026: Brutto und Netto nach Entgeltgruppe und Stufe berechnen

Der TVöD-Rechner berechnet Ihr Tabellenentgelt, alle Abzüge und Ihr Netto für 2026 – für Kommunen, Bund, Sozial- und Erziehungsdienst und Pflege. In E 9a, Stufe 3 (Kommunen) beträgt das Tabellenentgelt 4.097,67 €; netto bleiben 2.549,57 € (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und Kinder).

Tarifbereich

Vollzeit: 39 Stunden

Steuer und Versicherung Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, ohne Kinder, Zusatzbeitrag 2,90 %

Maßgeblich ist der Ort Ihrer Dienststelle, nicht Ihr Wohnort.

Haben Sie Kinder (auch erwachsene)?

Nur für gesetzlich Versicherte. Eine private Krankenversicherung rechnet der Rechner nicht.

Aus der eigenen Veröffentlichung der Kasse belegt

E 9a, Stufe 3, Kommunen (VKA)

Abrechnung für E 9a, Stufe 3, Kommunen (VKA)
Tabellenentgelt (Vollzeit)4.097,67 €
Lohnsteuer− 548,50 €
Solidaritätszuschlag− 0,00 €
Krankenversicherung− 372,30 €
Pflegeversicherung− 102,12 €
Rentenversicherung− 395,70 €
Arbeitslosenversicherung− 55,31 €
Zusatzversorgung− 74,17 €
Summe der Abzüge− 1.548,10 €
Netto im Monat2.549,57 €
Netto im Jahr
30.594,84 €12 × Monatsnetto, ohne Jahressonderzahlung
Jahressonderzahlung (85 %)
3.483,02 €
Jahresbrutto
52.655,06 €hochgerechnet mit dem Entgelt ab 01.05.2026
Stundenentgelt
24,16 €§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD
SV-Brutto
4.254,87 €Beitragsbasis mit Umlage zur Zusatzversorgung
Ihre Stufen in E 9a
StufeTabellenentgeltZeit in der Stufe
Stufe 13.658,61 €1 Jahr
Stufe 23.877,94 €2 Jahre
Stufe 34.097,67 €3 Jahre
Stufe 44.586,77 €4 Jahre
Stufe 54.697,43 €5 Jahre
Stufe 64.979,97 €Endstufe

Welche Angaben braucht der TVöD-Rechner?

Der TVöD-Rechner braucht 7 Angaben, um Brutto und Netto zu berechnen:

  1. Tarifbereich: Kommunen (VKA), Bund, Sozial- und Erziehungsdienst oder Pflege bestimmen die Entgelttabelle.
  2. Entgeltgruppe: Die Gruppe steht im Arbeitsvertrag, zum Beispiel E 9a, S 8a oder P 8.
  3. Stufe: Die Stufe von 1 bis 6 steigt mit der Beschäftigungszeit; E 1, E 15Ü bei den Kommunen und P 7 bis P 16 beginnen in Stufe 2.
  4. Arbeitszeit: Vollzeit sind 39 Stunden pro Woche; bei Teilzeit sinkt das Entgelt anteilig.
  5. Steuerklasse und Kinderfreibeträge: Beide Werte stehen in Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen und auf der Gehaltsabrechnung.
  6. Bundesland und Kirchensteuer: Das Bundesland der Dienststelle legt den Kirchensteuersatz von 8 % oder 9 % fest und entscheidet über die Sachsen-Regel der Pflegeversicherung.
  7. Krankenkasse und Zusatzversorgung: Der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse und Ihre Zusatzversorgungskasse verändern die Abzüge.

Ohne eigene Angaben rechnet der TVöD-Rechner mit Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 %.

Tarifbereich wählen: Kommunen, Bund, Erziehungsdienst oder Pflege

Der Tarifbereich richtet sich nach Ihrem Arbeitgeber: Beschäftigte des Bundes rechnen mit der Tabelle des Bundes, Beschäftigte kommunaler Arbeitgeber mit der Tabelle der VKA.

Die folgende Übersicht zeigt die 4 Tarifbereiche des TVöD-Rechners mit Geltung, Entgelttabelle und Satz der Jahressonderzahlung 2026.

Tarifbereiche im TVöD-Rechner
TarifbereichGilt fürEntgelttabelleJahressonderzahlung 2026
Kommunen (VKA)Beschäftigte von Arbeitgebern, die Mitglied eines kommunalen Arbeitgeberverbands sind, zum Beispiel Städte, Gemeinden und LandkreiseAnlage A (VKA), E 1 bis E 15Ü85 % in allen Entgeltgruppen
BundBeschäftigte des Bundes, zum Beispiel in Bundesministerien und BundesbehördenAnlage A (Bund), E 1 bis E 15Ü95 % (E 1–8), 90 % (E 9a–12), 75 % (E 13–15Ü)
Sozial- und ErziehungsdienstBeschäftigte kommunaler Arbeitgeber, zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Heilpädagoginnen und HeilpädagogenAnlage C (VKA), S 2 bis S 18im Rechner nicht berechnet
PflegePflegekräfte kommunaler Arbeitgeber in Krankenhäusern sowie in Pflege- und BetreuungseinrichtungenP-Tabelle (VKA), P 5 bis P 16im Rechner nicht berechnet

Bund und Kommunen haben eigene Tabellen: In E 1, Stufe 2 beträgt das Tabellenentgelt beim Bund 2.543,55 € und bei den Kommunen 2.534,55 €.

Entgelttabelle TVöD 2026 nach Gruppe und Stufe

Die Entgelttabelle TVöD 2026 gilt ab dem 01.05.2026; die Beträge enthalten den Schritt „+2,8 % zum 01.05.2026" aus der Tarifeinigung vom 06.04.2025.

Die 4 Tabellen zeigen das monatliche Tabellenentgelt in Euro brutto bei Vollzeit mit 39 Wochenstunden.

Kommunen (VKA): Entgeltgruppen E 1 bis E 15Ü
Kommunen (VKA): Entgeltgruppen E 1 bis E 15Ü, monatliches Tabellenentgelt in Euro
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 1keine Stufe2.534,552.568,832.611,692.651,642.754,50
E 22.767,542.975,323.027,123.101,043.263,523.433,49
E 2Ü2.787,523.028,303.116,513.234,123.314,923.433,49
E 32.953,133.164,203.215,573.332,993.421,103.501,81
E 42.994,173.190,453.355,143.457,663.560,173.620,20
E 53.124,083.318,043.449,053.587,783.716,703.783,33
E 63.240,303.440,253.580,463.719,223.855,503.926,20
E 73.294,983.537,943.682,693.828,763.969,054.045,24
E 83.486,403.697,293.843,363.992,404.153,504.230,97
E 9a3.658,613.877,944.097,674.586,774.697,434.979,97
E 9b3.779,844.039,014.203,564.690,554.979,115.313,37
E 9c4.010,724.290,504.594,764.922,615.275,055.527,70
E 104.124,534.438,164.794,695.181,375.611,955.753,35
E 114.269,644.669,925.046,035.454,106.012,566.326,77
E 124.415,704.850,915.359,505.923,826.586,006.900,18
E 134.901,115.279,325.709,876.177,316.727,387.025,87
E 145.298,275.643,356.094,016.594,127.151,577.551,78
E 155.827,866.208,966.634,057.214,397.811,378.204,11
E 15Ükeine Stufe7.149,937.901,088.612,709.087,169.197,81
Bund: Entgeltgruppen E 1 bis E 15Ü
Bund: Entgeltgruppen E 1 bis E 15Ü, monatliches Tabellenentgelt in Euro
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
E 1keine Stufe2.543,552.568,832.611,692.651,642.754,50
E 22.767,542.975,323.027,123.101,043.263,523.433,49
E 2Ü2.787,523.028,303.116,513.234,123.314,923.375,24
E 32.953,133.164,203.215,573.332,993.421,103.501,81
E 42.994,173.190,453.355,143.457,663.560,173.620,20
E 53.124,083.318,043.449,053.587,783.716,703.783,33
E 63.240,303.440,253.580,463.719,223.855,503.926,20
E 73.294,983.537,943.682,693.828,763.969,054.045,24
E 83.486,403.697,293.843,363.992,404.153,504.230,97
E 9a3.691,523.917,373.981,074.196,354.590,804.746,88
E 9b3.833,503.956,174.267,034.608,134.983,575.297,75
E 9c3.978,294.249,974.589,094.958,595.359,195.487,80
E 104.124,534.438,164.794,695.181,375.611,955.753,35
E 114.269,644.669,925.046,035.454,106.012,566.326,77
E 124.415,704.850,915.359,505.923,826.586,006.900,18
E 134.901,115.279,325.709,876.177,316.727,387.025,87
E 145.298,275.643,356.094,016.594,127.151,577.551,78
E 155.827,866.208,966.634,057.214,397.811,378.204,11
E 15Ü7.062,927.814,118.525,729.000,159.110,86keine Stufe
Sozial- und Erziehungsdienst: S 2 bis S 18
Sozial- und Erziehungsdienst: S 2 bis S 18, monatliches Tabellenentgelt in Euro
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
S 22.908,363.030,973.121,673.220,163.330,923.441,69
S 33.119,873.320,053.506,283.677,283.755,523.848,98
S 43.291,463.504,213.698,063.829,613.956,374.156,33
S 73.426,933.649,603.871,144.098,954.270,114.528,02
S 8a3.509,443.738,133.976,824.207,084.432,164.668,84
S 8b3.578,873.812,644.091,944.503,484.892,595.190,90
S 93.648,683.887,424.166,694.580,024.970,995.272,60
S 11a3.846,254.106,124.291,484.766,335.138,695.362,12
S 11b3.915,124.181,194.368,134.844,785.217,145.440,57
S 123.967,574.237,494.590,754.903,535.290,815.454,65
S 133.978,034.248,704.617,394.915,265.287,645.473,83
S 144.073,394.351,174.682,245.019,005.391,415.652,06
S 154.112,684.393,934.691,875.034,445.585,575.823,86
S 164.263,294.557,824.885,495.287,645.734,486.002,61
S 174.352,394.654,625.138,695.436,636.032,406.382,42
S 184.720,524.840,795.436,635.883,466.553,736.963,31
Pflege: P 5 bis P 16
Pflege: P 5 bis P 16, monatliches Tabellenentgelt in Euro
GruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
P 52.907,183.146,333.216,623.334,093.422,223.629,25
P 63.012,493.187,413.363,473.737,953.833,414.013,41
P 7keine Stufe3.510,303.701,213.998,334.149,594.305,40
P 8keine Stufe3.701,213.862,804.075,584.247,924.488,98
P 9keine Stufe3.992,394.184,404.312,384.558,594.662,42
P 10keine Stufe4.184,404.312,384.675,424.850,634.960,96
P 11keine Stufe4.419,714.557,304.901,275.129,695.233,54
P 12keine Stufe4.657,224.802,615.166,045.389,295.493,13
P 13keine Stufe4.894,785.047,945.430,825.707,285.778,68
P 14keine Stufe5.013,535.170,595.563,226.096,686.194,02
P 15keine Stufe5.132,295.293,235.695,606.177,166.361,06
P 16keine Stufe5.240,045.415,905.983,766.645,716.937,70

– bedeutet: Diese Stufe gibt es in der Gruppe nicht. E 1 (Bund und Kommunen), E 15Ü (Kommunen) sowie P 7 bis P 16 beginnen in Stufe 2; E 15Ü beim Bund endet in Stufe 5.

Das niedrigste Tabellenentgelt der VKA-Tabelle beträgt 2.534,55 € (E 1, Stufe 2), das höchste 9.197,81 € (E 15Ü, Stufe 6).

Stand und Quelle: Tarifeinigung vom 06.04.2025 und Lesefassung des TVöD. Die Tabellen wurden am 29.07.2026 stichprobenartig gegen die Lesefassung der VKA und den Tariftext des Bundesinnenministeriums geprüft.

Vom Brutto zum Netto: diese Abzüge zieht der Rechner ab

Vom Tabellenentgelt zieht der TVöD-Rechner 8 Abzüge ab: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie den Beitrag zur Zusatzversorgung.

Die Tabelle zeigt Ihren Anteil 2026 und die Grundlage jedes Abzugs.

Abzüge vom Brutto im TVöD-Rechner, Stand 2026
AbzugIhr Anteil 2026Grundlage
Rentenversicherung9,3 % (Gesamtsatz 18,6 %)SV-Brutto bis 8.450,00 € im Monat
Arbeitslosenversicherung1,3 % (Gesamtsatz 2,6 %)SV-Brutto bis 8.450,00 € im Monat
Krankenversicherung7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2026: 2,9 %)SV-Brutto bis 5.812,50 € im Monat
Pflegeversicherung1,8 %; ohne Kinder ab 23 Jahren 2,4 %; ab dem 2. Kind unter 25 Jahren weniger; in Sachsen 0,5 % mehrSV-Brutto bis 5.812,50 € im Monat
Zusatzversorgung (VBL West)1,81 %Tabellenentgelt
Lohnsteuernach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der FinanzenTabellenentgelt
Solidaritätszuschlag5,5 % der Lohnsteuer, erst oberhalb einer FreigrenzeLohnsteuer
Kirchensteuer9 % der Lohnsteuer, in Baden-Württemberg und Bayern 8 %Lohnsteuer

Das SV-Brutto liegt im TVöD über dem Tabellenentgelt. Nach § 1 Abs. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung zählt die Umlage des Arbeitgebers zur VBL West von 5,49 % abzüglich eines Freibetrags von 67,76 € zum beitragspflichtigen Entgelt. In E 9a, Stufe 3 (Kommunen) beträgt das Tabellenentgelt 4.097,67 € und das SV-Brutto 4.254,87 €.

Im TVöD-Rechner mindert der Beitrag zur Zusatzversorgung nur das Netto.

Stufenaufstieg: wann steigt Ihr Tabellenentgelt?

Das Tabellenentgelt steigt mit jeder Stufe: Stufe 2 folgt nach 1 Jahr, Stufe 6 nach insgesamt 15 Jahren ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber.

Die Tabelle zeigt die Stufenlaufzeiten nach § 16 TVöD für die Entgeltgruppen E 2 bis E 15Ü.

Stufenlaufzeiten nach § 16 TVöD
StufeZeit in dieser StufeNächste Stufe
Stufe 11 JahrStufe 2 nach 1 Jahr
Stufe 22 JahreStufe 3 nach 3 Jahren
Stufe 33 JahreStufe 4 nach 6 Jahren
Stufe 44 JahreStufe 5 nach 10 Jahren
Stufe 55 JahreStufe 6 nach 15 Jahren
Stufe 6Endstufekeine Stufe

Die Einstiegsstufe hängt von der einschlägigen Berufserfahrung ab: Ohne Berufserfahrung beginnt die Beschäftigung in Stufe 1, ab 1 Jahr in Stufe 2 und ab 3 Jahren in Stufe 3, beim Bund in der Regel (§ 16 Abs. 2 TVöD). Beim Bund darf der Arbeitgeber zur Gewinnung oder Bindung von Fachkräften bis zu 2 Stufen höheres Entgelt vorweg zahlen (§ 16 Abs. 6 TVöD Bund).

In E 1 gibt es keine Stufe 1: Die Einstellung erfolgt in Stufe 2, und jede weitere Stufe folgt nach 4 Jahren (§ 16 Abs. 4 TVöD VKA, § 16 Abs. 5 TVöD Bund). Für die Stufen 4, 5 und 6 darf der Arbeitgeber die Zeit nach der Leistung verkürzen oder verlängern (§ 17 Abs. 2 TVöD). Für S- und P-Gruppen nennt der TVöD-Rechner keine Laufzeiten.

Teilzeit, Jahressonderzahlung und Stundenlohn

Teilzeit, Jahressonderzahlung und Stundenentgelt verändern die Beträge aus der Entgelttabelle nach festen Regeln des TVöD.

Teilzeit

Das Entgelt bei Teilzeit entspricht dem Anteil Ihrer vereinbarten Wochenstunden an der Vollzeit von 39 Stunden (§ 24 Abs. 2 TVöD). In E 9a, Stufe 3 (Kommunen) beträgt das Monatsbrutto bei 30 Wochenstunden 3.152,05 €. Seit dem 01.01.2026 erlaubt § 6 Abs. 1a TVöD eine vereinbarte Erhöhung auf bis zu 42 Stunden; das Entgelt steigt dann im selben Verhältnis. Die Vereinbarung braucht die Textform, gilt frühestens nach der Probezeit und ist auf höchstens 18 Monate befristet.

Jahressonderzahlung

Die Jahressonderzahlung 2026 beträgt bei den Kommunen 85 % des Monatsentgelts; beim Bund sind es 95 %, 90 % oder 75 % je nach Entgeltgruppe (§ 20 TVöD). Umgangssprachlich heißt sie Weihnachtsgeld. Grundlage ist das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli, August und September; ausgezahlt wird sie mit dem Entgelt für November. Für jeden Kalendermonat ohne Anspruch auf Entgelt sinkt sie um ein Zwölftel (§ 20 Abs. 4 TVöD). In E 9a, Stufe 3 (Kommunen) beträgt sie 3.483,02 € brutto.

Stundenentgelt

Das Stundenentgelt beträgt das Monatsentgelt geteilt durch das 4,348-Fache der Wochenstunden (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD). Bei 39 Wochenstunden entspricht das 169,57 Stunden im Monat. In E 9a, Stufe 3 (Kommunen) beträgt das Stundenentgelt 24,16 € brutto; bei Teilzeit bleibt es gleich.

TVöD 2027: was schon feststeht

Für 2027 steht noch keine neue Entgelttabelle fest.

Diese 3 Punkte stehen für 2027 fest:

  • Die Entgeltregelungen der Tarifeinigung vom 06.04.2025 laufen mindestens bis zum 31.03.2027.
  • Die Arbeitgeberseite nennt als Verhandlungstermine den 09.04.2027, den 03./04.05.2027 und den 24. bis 26.05.2027 (KAV Hessen, abgerufen am 13.09.2026).
  • Der Urlaubsanspruch steigt ab dem Kalenderjahr 2027 von 30 auf 31 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche.

Beträge für 2027 zeigt der TVöD-Rechner erst nach einer Tarifeinigung; bis dahin rechnet er mit der Tabelle ab dem 01.05.2026 und den Steuer- und Beitragswerten 2026.

Wann dieser Rechner nicht passt

Der TVöD-Rechner passt nicht für Beschäftigte der Länder, für Beamtinnen und Beamte und für Sonderregeln, die er nicht abbildet.

Diese 10 Fälle berechnet der TVöD-Rechner nicht:

  • Beschäftigte der Länder nach dem TV-L
  • Beschäftigte des Landes Hessen nach dem TV-H
  • Beamtinnen und Beamte mit Besoldung
  • Sonderzahlungen der Sparkassen nach dem TVöD-S
  • Kirchliche Arbeitgeber mit eigenen Arbeitsvertragsrichtlinien
  • Zulagen und Zuschläge, zum Beispiel für Schicht-, Nacht- und Wechselschichtarbeit
  • Sonderregeln für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur Jahressonderzahlung
  • Private Krankenversicherung
  • Steuerklasse IV mit Faktor
  • Werte für 2025

In diesen Fällen weicht Ihre Gehaltsabrechnung vom Ergebnis des TVöD-Rechners ab.

Fragen zur Berechnung mit dem TVöD-Rechner

Die 6 häufigsten Fragen zum TVöD-Rechner betreffen Genauigkeit, Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Abweichungen, Teilzeit und das Jahr 2027.

Wie genau rechnet der TVöD-Rechner?

Der TVöD-Rechner rechnet Tabellenentgelt, Sozialversicherung und Zusatzversorgung auf den Cent genau und die Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen. Für E 6, Stufe 1 bei den Kommunen stimmt das Netto mit einer unabhängigen Vergleichsrechnung auf den Cent überein. Der Rechenkern wurde zuletzt am 29.07.2026 geprüft.

Ist die Zusatzversorgung (VBL) im Netto berücksichtigt?

Ja, der TVöD-Rechner zieht Ihren Beitrag zur Zusatzversorgung ab, bei der VBL West 1,81 % des Tabellenentgelts. Für 28 Zusatzversorgungskassen kennt der Rechner eigene Sätze; unter der Auswahl steht, wie gut jeder Satz belegt ist.

Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt?

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt für November ausgezahlt. Grundlage ist das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli, August und September (§ 20 TVöD).

Warum ist mein Netto auf der Gehaltsabrechnung anders?

Ihre Gehaltsabrechnung weicht durch Zulagen, Zuschläge, Einmalzahlungen oder eine private Krankenversicherung vom Ergebnis des Rechners ab. Auch der Faktor bei Steuerklasse IV und die Sätze Ihrer Zusatzversorgungskasse verändern das Netto.

Gilt der Rechner auch für Teilzeit?

Ja, der TVöD-Rechner rechnet Teilzeit anteilig nach Ihren Wochenstunden. Bei 19,5 Wochenstunden beträgt das Monatsbrutto die Hälfte des Tabellenentgelts für 39 Stunden.

Welche Tabelle gilt 2027?

Für 2027 gibt es noch keine neue Tabelle; die Entgeltregelungen der Tarifeinigung vom 06.04.2025 laufen mindestens bis zum 31.03.2027. Die erste Verhandlungsrunde ist nach Angaben der Arbeitgeberseite für den 09.04.2027 angesetzt.

Stand und Quellen dieser Berechnung

Der TVöD-Rechner rechnet mit den Entgelttabellen ab dem 01.05.2026 sowie den Steuer- und Beitragswerten 2026.

Entgelttabellen
gültig ab 01.05.2026, Schritt „+2,8 % zum 01.05.2026" der Tarifeinigung vom 06.04.2025
Lohnsteuer
Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen
Sozialversicherung
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
Rechenkern geprüft
29.07.2026

Die folgenden 11 Quellen belegen Tabellen, Sätze und Termine:

  1. Einigungspapier zur Tarifrunde TVöD vom 06.04.2025 (dbb)
  2. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
  3. § 16 TVöD (VKA): Stufen der Entgelttabelle (Haufe)
  4. Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Bundesministerium der Finanzen)
  5. § 32a Einkommensteuergesetz
  6. Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026
  7. Finanzierung der Pflegeversicherung (Bundesministerium für Gesundheit)
  8. Pflegeversicherung in Sachsen (lohn-info.de)
  9. Kirchensteuer und Betriebsstättenprinzip (Finanzämter des Landes Brandenburg)
  10. VBL-Rechengrößen 2026, Abrechnungsverband West
  11. Tarifrunde 2027 zum TVöD (KAV Hessen)

Abweichungen zwischen dem TVöD-Rechner und Ihrer Gehaltsabrechnung erklärt der Abschnitt „Wann dieser Rechner nicht passt".