Jahressonderzahlung 2026 („Weihnachtsgeld“)

Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten im November eine Sonderzahlung von 32,53 bis 95 % eines Monatsentgelts – je nach Tarifwerk und Entgeltgruppe.

TVöD VKA (Kommunen): ab 2026 einheitlich

Seit 2026 gilt für alle Entgeltgruppen 85 %; in der Pflege (BT-K) und im Sozial- und Erziehungsdienst (BT-B) in den EG 1–8 sogar 90 %. Bis 2025 galt die alte Staffel:

EntgeltgruppenProzentsatz
E1-E884,51 %
E9a-E1270,28 %
E13-E1551,78 %

TVöD Bund

EntgeltgruppenProzentsatz
E1-E895 %
E9a-E1290 %
E13-E1575 %

TV-L (Länder)

Die TV-L-Sonderzahlung ist seit 2022 als Festbetrag eingefroren; bezogen auf die aktuelle Bemessung entsprechen die Werte:

EntgeltgruppenProzentsatz
E1-E487,43 %
E5-E888,14 %
E9a-E1174,35 %
E12-E1346,47 %
E14-E1532,53 %

Rechenbeispiel

E9b Stufe 4, Kommune (VKA), Tabelle ab 05/2026: Monatsentgelt 4.690,55 € × 85 % = 3.986,97 € brutto im November – zusätzlich zum normalen Entgelt. Die Sonderzahlung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig (als sonstiger Bezug).

Häufige Fragen

Wann wird die Jahressonderzahlung ausgezahlt?

Mit dem Novemberentgelt. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August und September; Stichtag für den Anspruch ist der 1. Dezember (bestehendes Arbeitsverhältnis).

Bekomme ich die volle Sonderzahlung bei Teilzeit oder unterjährigem Einstieg?

Teilzeit: anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang. Unterjähriger Einstieg: für jeden vollen Kalendermonat ohne Entgeltanspruch verringert sich die Sonderzahlung um ein Zwölftel.

Kann ich die Sonderzahlung in Urlaub umwandeln?

Im TVöD können ab 2026 Teile der Jahressonderzahlung in bis zu 3 freie Tage umgewandelt werden (Antrag bis 1. September, nicht in den Sparten BT-K und BT-B). Im TV-L gibt es diese Option nicht.

Rechtsgrundlage: § 20 TVöD bzw. § 20 TV-L. Quellen: Tarifeinigungen 2025/2026, dbb, ver.di.

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